Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von DYNAMEX PRODUKTE AG erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§2 Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote der DYNAMEX PRODUKTE AG in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die DYNAMEX PRODUKTE AG erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Das Angebot von Produkten richtet sich ausschliesslich an Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz. Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

§3 Preise

Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§4 Liefer- und Leistungszeit

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die DYNAMEX PRODUKTE AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der DYNAMEX PRODUKTE AG durch Zulieferanten und Hersteller.

§5 Annahmeverzug

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die DYNAMEX PRODUKTE AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. DYNAMEX PRODUKTE AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§6 Lieferung/ Filialabholung

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der DYNAMEX PRODUKTE AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

§7 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die DYNAMEX PRODUKTE AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§8 Gewährleistung

Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 2 Jahre, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen DYNAMEX PRODUKTE AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§9 Retouren

Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit vollständiger und detaillierter Fehler-/Mängelbeschreibung sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an DYNAMEX PRODUKTE AG zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von DYNAMEX PRODUKTE AG und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Produkte die wir auf Kundenwunsch beschaffen sind von der Rücksendung ausgeschlossen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.

§10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der DYNAMEX PRODUKTE AG.

§11 Zahlung

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, bar oder innert 15 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Barzahlung ist nur im Falle einer Abholung an unserm Sitz möglich. Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolgt die Abbuchung bei Bestellung. Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung.

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die DYNAMEX PRODUKTE AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

§12 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

§13 Datenschutz

Die DYNAMEX PRODUKTE AG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) zu verarbeiten. Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Bonitätsprüfung an Dritte weitergegeben.

§12 Gerichtsstand

Ossingen ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

DYNAMEX PRODUKTE AG,
Ossingen, 27. April 2020